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   OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09   

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https://dejure.org/2010,20434
OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09 (https://dejure.org/2010,20434)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2010 - 2 U 1334/09 (https://dejure.org/2010,20434)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 2 U 1334/09 (https://dejure.org/2010,20434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Haustürsituation bei Abschluss des Vertrages auf einer bewussten Anlageentscheidung des Kunden ohne Überraschungssituation und Überrumpelungssituation; Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung bei gleichzeitiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Haustürsituation bei Erwerb einer Beteiligung an einem Fonds; Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haustürsituation bei bewusster Anlageentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber dann möglich, wenn unter Berücksichtigung prozessökonomischer Erwägungen eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt vermieden werden kann und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche ermöglicht werden soll (in Anknüpfung an (vgl. BGHZ 40, 185, 187; 147, 220, 221) (BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07 - NJW 2008, 2852 = WM 2008, 1590 ).

    Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig (BGH Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07 - NJW 2008, 2852 = WM 2008, 1590 ).

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber dann möglich, wenn unter Berücksichtigung prozessökonomischer Erwägungen eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt vermieden werden kann und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche ermöglicht werden soll (in Anknüpfung an (vgl. BGHZ 40, 185, 187; 147, 220, 221) (BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07 - NJW 2008, 2852 = WM 2008, 1590 ).

    Eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger bzw. hier der Klägerin erhoben wird (vgl. BGHZ 40, 185, 187; 147, 220, 221).

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber dann möglich, wenn unter Berücksichtigung prozessökonomischer Erwägungen eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt vermieden werden kann und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche ermöglicht werden soll (in Anknüpfung an (vgl. BGHZ 40, 185, 187; 147, 220, 221) (BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07 - NJW 2008, 2852 = WM 2008, 1590 ).

    Eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger bzw. hier der Klägerin erhoben wird (vgl. BGHZ 40, 185, 187; 147, 220, 221).

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Eine zum Widerruf des Vertrages über die Beteiligung an einem Fonds berechtigende Haustürsituation liegt nicht vor, wenn der Abschluss des Vertrages auf einer bewussten Anlageentscheidung des Kunden beruht und keine Überraschungs- und Überrumpelungssituation gegeben war (in Anknüpfung an Senatsentscheidung vom 22.01.2009 - 2 U 678/08; BGH, NJW 1994, 262, 265).

    Dabei berücksichtigt der Senat durchaus die Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 262, 265), dass es für einen qualifizierten Kausalzusammenhang zwischen Überraschungswirkung und Abgabe der Erklärung keines engen zeitlichen Zusammenhangs bedarf.

  • OLG Koblenz, 22.01.2009 - 2 U 678/08

    Begriff der Haustürsituation i.S. von § 1 Abs. 1 HWiG

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Eine zum Widerruf des Vertrages über die Beteiligung an einem Fonds berechtigende Haustürsituation liegt nicht vor, wenn der Abschluss des Vertrages auf einer bewussten Anlageentscheidung des Kunden beruht und keine Überraschungs- und Überrumpelungssituation gegeben war (in Anknüpfung an Senatsentscheidung vom 22.01.2009 - 2 U 678/08; BGH, NJW 1994, 262, 265).

    Unterbleibt diese Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 2 Abs. 1 und 4 HWiG a.F. erst einen Monat nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 22.01.2009 - 2 U 678/08).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1334/09
    Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, dass der Lauf der Widerrufrist frühestens mit Aushändigung der Belehrung über das Widerrufsrecht beginne, nicht jedoch bevor der Kunde die gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten habe, widerspricht nach der Rechtsprechung des BGH nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F. (BGH Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08 - NJW-RR 2009, 709 = ZIP 2009, 362 = WM 2009, 350 ; vgl. auch Palandt-Grüneberg, BGB , 68 Aufl. § 355 Rn. 14 m.w.N.).
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